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   VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 113-IV-15   

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https://dejure.org/2016,1043
VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 113-IV-15 (https://dejure.org/2016,1043)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.01.2016 - 113-IV-15 (https://dejure.org/2016,1043)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 113-IV-15 (https://dejure.org/2016,1043)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 113-IV-15
    a) Soweit die Beschwerdeführerin durch die Auferlegung von Gerichtskosten das in Art. 22 Abs. 1 SächsVerf gewährleistete besondere Benachteiligungsverbot für Ehe und Familie (vgl. BVerfGE 99, 216 [232] m.w.N.) verletzt sieht, verkennt sie, dass dieses nur vor - hier offenkundig nicht vorliegenden - Ungleichbehandlungen schützt.

    Das Gebot staatlicher Familienförderung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 78-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 10. November 1998, BVerfGE 99, 216 [234]; BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09 - juris) hat sich an objektiv zu beurteilenden Sicherheitsanforderungen, nicht auch am subjektiven Empfinden der Leistungsempfänger auszurichten.

  • BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 113-IV-15
    Das Gebot staatlicher Familienförderung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 78-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 10. November 1998, BVerfGE 99, 216 [234]; BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09 - juris) hat sich an objektiv zu beurteilenden Sicherheitsanforderungen, nicht auch am subjektiven Empfinden der Leistungsempfänger auszurichten.
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 78-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 113-IV-15
    Das Gebot staatlicher Familienförderung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 78-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 10. November 1998, BVerfGE 99, 216 [234]; BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09 - juris) hat sich an objektiv zu beurteilenden Sicherheitsanforderungen, nicht auch am subjektiven Empfinden der Leistungsempfänger auszurichten.
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